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Mintos ist eine der bekanntesten und beliebtesten P2P Plattformen im deutschsprachigen Raum. Mit knapp 200.000 angemeldeten Nutzern (Stand Oktober 2019) scheint diese sogar im internationalen Ranking sehr große Popularität zu genießen.
Auch das Anlagevolumen kann sich durchaus sehen lassen: Über 3 Milliarden Euro (!) wurden über Mintos bereits in P2P Kredite investiert. Kein Wunder, schließlich beläuft sich die durchschnittliche Investition pro Investor auf stolze 4766 Euro.
Bei so großen Kapitalmengen fragen verständlicherweise sehr viele Investoren zunächst einmal nach der Sicherheit. Also:
Was passiert, wenn Mintos pleite geht?
Mintos ist nämlich nicht mehr und nicht weniger als ein Unternehmen der freien Wirtschaft. Eine Insolvenz ist also im Rahmen des Möglichen – auch wenn im Moment überhaupt nichts darauf schließen lässt, denn das Management leistet hervorragende Arbeit und das Unternehmen wirkt sehr strukturiert und hervorragend organisiert.
Dennoch: Im Rahmen einer Finanzkrise könnte auch Mintos vor Probleme gestellt werden, die im schlimmsten Fall in einer Pleite enden.
Grund genug also, sich diesem Thema in einem ausführlichen Beitrag zu widmen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage: Was passiert, wenn Mintos pleite geht?
Eins vorweg: Auch hier verhält sich das Unternehmen vorbildlich und hat bereits Mechanismen etabliert, die in einem solchen Fall greifen sollen.
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Inhalt
Mintos und eine potenzielle Insolvenz
Mintos ist sehr um Transparenz in allen Bereichen des Unternehmens bemüht. Daher findet sich im FAQ-Bereich auch eine Stellungnahme zum Thema Insolvenz.
Die gute Nachricht Mintos hat bereits Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass eine Pleite bevorstehen sollte und nicht mehr abgewendet werden kann.
Genauer greifen folgende Mechanismen:
- Mintos stellt einen Insolvenzantrag.
- Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der sich zunächst einen Überblick verschafft. Zu diesem Zeitpunkt kann selbstverständlich nicht mehr investiert werden. Alle Transaktionen sind also im wahrsten Sinne des Wortes zunächst auf Eis gelegt (Mehr zum Gang eines Insolvenzverfahrens erfährst Du im Verlauf dieses Artikels). Zudem wird eine Beendigung aller Darlehen angestrebt.
- Alle Investoren erhalten Einblick in die Geschäftsdatenbank von Mintos.
- Um einen ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens zu sichern wurde von Mintos bereits ein sogenannter Bürgschaftsvertrag mit der Rechtsfirma FORT geschlossen. Hierzu werden bereits heute monatlich Daten an die besagte Firma weitergeleitet und durch diese sicher verwahrt.
(Quelle: https://help.mintos.com/hc/de/articles/115002851389-Was-passiert-wenn-Mintos-liquidiert-wird-)
Es lässt sich also unschwer erkennen, dass sich Mintos durchaus bereits mit dem Thema Insolvenz beschäftigt hat und bei einer potenziellen Pleite die Investoren keineswegs im Regen stehen lassen möchte.
Dennoch hinterlässt die Stellungnahme im FAQ-Bereich einige Fragenzeichen:
- Wie läuft überhaupt ein Insolvenzverfahren ab?
- Was ist ein Bürgschaftsvertrag?
- Wer steckt hinter dem Unternehmen FORT?
Fragen, die ich im weiteren Verlauf beantworten möchte…
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens am Beispiel Mintos
Sollte der wohl am meisten gefürchtete Tag X bei Mintos Anlegern tatsächlich kommen und das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen, kann dies aus zwei verschiedenen Gründen geschehen:
- Zahlungsunfähigkeit: Der wahrscheinliche klassischste Fall. Bei Zahlungsunfähigkeit ist Mintos schlicht und ergreifen nicht mehr in der Lage, seine Rechnungen zu bezahlen.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: In diesem Fall ist Mintos zwar noch liquide, es lässt sich aber bereits kalkulieren, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht.
Tritt einer der beiden oben genannten Fälle ein, müssen durch Mintos folgende Maßnahmen getroffen werden…
- Insolvenzantrag: Um das Insolvenzverfahren zu eröffnen muss ein Insolvenzantrag bei dem für den Firmensitz zuständigen Gericht gestellt werden. Dieser Antrag kann vom Unternehmen selbst, oder einem Gläubiger (also strenggenommen auch von Dir als registriertes Mitglied) eingereicht werden.
- Prüfung der Vermögensmasse: Bevor das Insolvenzverfahren schlussendlich eröffnet werden kann, wird zunächst geprüft, ob genügend Vermögensmasse vorhanden ist, um überhaupt das Insolvenzverfahren selbst finanzieren zu können.
- Bestellung eines Insolvenzverwalters: Ein unabhängiger Insolvenzverwalter wird bestellt und verschafft sich zunächst einen Überblick über Vermögenswert und Gläubiger. Dieser erstellt auch das in Punkt zwei geforderte Gutachten.
- Gläubiger Ranglistenerstellung: Im nächsten Schritt gilt es, die Rechte der Gläubiger zu erfassen. Diese sind, je nach Vertragsgegenstand, unterschiedlich zu erfassen. Als Investor wirst Du in der Regel zu den einfachen Gläubigern zählen, die üblicherweise die letzten Plätze der Rangliste einnehmen.
Der Ablauf eines Verfahrens ist nicht sehr kompliziert und sehr transparent…
Bleibt nur die Frage: Was passiert, wenn das gesamte Firmenvermögen von Mintos aufgeteilt und das Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, Du jedoch noch nicht zum Zuge gekommen bist?
Einfache Antwort: Pech gehabt!
In diesem Fall musst Du sprichwörtlich in den sauren Apfel beißen, denn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens existiert das Unternehmen Mintos schlichtweg nicht mehr. Folglich kannst Du auch keine Geldforderungen mehr geltend machen.
Mintos und das Unternehmen FORT – größtmögliche Transparenz
Wie bereits eingangs dieses Artikels erwähnt, bereitet sich Mintos schon heute auf den (laut eigenen Angaben) sehr unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz vor.
Hierfür werden monatlich alle wichtigen Daten mittels Datenträger an die Firma FORT übersandt, mit welcher ein Bürgschaftsvertrag geschlossen wurde (s. folgendes Kapitel). Die Daten selbst werden anschließend auf externen Servern der Firma FORT verwahrt, sodass durch Mintos absolute Sicherheit dieser Daten gewährleistet werden kann.
Diese Datensicherung bildet später das Fundament für die Arbeit eines potenziellen Insolvenzverwalters. Dieser erhält demnach sofort alle zur Verfügung stehenden Aufzeichnungen, was mir persönlich sehr gut gefällt und einen sehr seriösen Eindruck hinterlässt.
Doch wer genau ist FORT?
Hierbei handelt es sich um eine Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Estland, Litauen und Lettland. Ein breit gefächertes Team aus Anwälten vertritt viele in diesen Ländern ansässige Firmen, insbesondere in den Bereichen Banking, Datenschutz und Projektfinanzierung.
Der Firmenauftritt (fortlegal.com) wirkt professionell uns seriös.
Die Zusammenarbeit zwischen Mintos und FORT erfolgt bereits seit September 2015 und scheint somit durchaus erfolgreich zu verlaufen.
Bürgschaftsvertrag – was steckt dahinter?
Die letzte Sache, die in Mintos Stellungnahme Fragenzeichen aufwirft ist der Begriff Bürgschaftsvertrag.
Die gute Nachricht: Klingt komplizierter, als es schlussendlich ist…
Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bürge (FORT) gegenüber dem Gläubiger (Investoren) für die Erfüllung von Verbindlichkeiten eines Dritten (Mintos) einzustehen.
Abhängig davon, für welche Art eines Rechtsgeschäfts eine Bürgschaft gefordert wird, existieren unterschiedliche Verträge.
Welcher Vertrag genau zwischen Mintos und FORT geschlossen wurde ist jedoch nicht bekannt.
Fazit: Auch die mögliche Insolvenz scheint gut organisiert
Mintos ist, wie von der P2P Plattform gewohnt, in Sachen Insolvenz sehr transparent und informiert Investoren sehr ausführlich über dieses Szenario.
Auch die Regelung mit der Rechtsanwaltskanzlei FORT gefällt mir sehr gut. Dieses Vorgehen bietet im Fall einer Pleite die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren schnell und zielorientiert abzuwickeln.
Dennoch gilt: Auch wenn der Fall eine Insolvenz bei Mintos sehr gut vorbereitet wurde bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass Du bedenkenlos auf der Plattform investieren solltest. Schließlich bist Du ein Gläubiger unter Hunderttausenden und ob Du Dein investiertes Geld im Falle eine Firmenpleite zurückerhältst ist zweifelhaft. Möglich ist auch, dass das Guthaben von Mintos gar nicht ausreicht, um überhaupt ein Insolvenzverfahren zu eröffnen…
Folglich lautet mein abschließender Appell: Diversifiziere über mehrere P2P Plattformen hinweg, um das Risiko möglichst gering zu halten und einem Totalverlust vorzubeugen.
Dein Depotstudent Dominik
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Hallo Dominik,
sollte eine P2P-Plattform pleite gehen, ist mMn erstmal nur das Geld futsch, was auf den entsprechenden Konten geparkt und nicht investiert ist. Die ausgegeben P2P-Kredite bleiben bestehen, es handelt sich um direkte Kreditverträge zwischen Investor und Kreditnehmer/Kreditanbahner. In diesem Fall vermittelt Mintos nur die Kredite. Kaufe ich z.B. auf eBay ein Buch und eBay geht Pleite, bleibt der Kaufvertrag mit dem Händler bestehen. Der Kauf muss dann unter Umständen ohne die Tools von eBay abgewickelt werden. Und genau dies ist auch das Problem für den Anleger und gilt für alle P2P-Plattformen: Wie werden die Zahlungen der Kreditenehmer sichergestellt, wenn die Plattform aufgrund Insolvenz nicht mehr existiert? Im Idealfall übernimmt eine andere Plattform die Kredite, im (aller)schlimmsten Fall muss man sich direkt mit den zig Kreditnehmern in aller Welt auseinandersetzen…
VG
So sehe ich das auch eher!
Hi, richtig erkannt hat dies mein Vorredner. Bei Mintos ist es sogar so, dass es nur die Plattform als Vermittler darstellt (außer bei Invest & Access). Bei den anderen investierten Beträgen sind die Kreditanbahner andere Unternehmen, weshalb das Risiko ggü bspw Bondora geringer ist.
Grüße
Sandro