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Steuern bei S Broker: Alles zu Steuererklärung, Steuerbescheinigung und mehr

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Depotstudent Dominik
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Wie funktioniert das mit der Steuer bei S Broker (Sparkassen Broker)?

  • Welche Informationen werden vom Broker bereitgestellt? Wie erfolgt die Abrechnung der Steuer?
  • Und welche Steuern gibt es eigentlich? Quellensteuer? Abgeltungssteuer? Kapitalertragsteuer?

Ach ja, wichtig ist auch zu wissen: Bist Du dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen bzw. die Erträge in der Steuererklärung anzugeben? Oder läuft das alles automatisiert über den Broker?

Ich zeige Dir in diesem Artikel alles, was Du hinsichtlich der Steuer rund um S Broker wissen musst!

Dabei erkläre ich das Wichtigste rund um die Themen:

  • Freibetrag, Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung und Günstigerprüfung.
  • Jahressteuerbescheinigung: Wann kommt sie und was steht drauf?
  • Besteuerung von Dividenden, Aktien, ETFs, Kryptowährungen und anderen Produkten.
  • Was tun, wenn S Broker einen Fehler bei der Steuer gemacht hat?
  • Verlustverrechnung und Verrechnungstöpfe.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und das ist keine steuerliche Beratung. Ich sammle hier lediglich die Erfahrungen und das Wissen der Leserschaft dieses Blogs und anderer Quellen.

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Freibetrag für Kapitalerträge

Kapitalerträge sind zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder ETFs.

Auf diese Kapitalerträge gibt es einen Freibetrag: Den sogenannten Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge steuerfrei sind.

Höhe des Sparerpauschbetrags:

  • 801 € für Alleinstehende.
  • 1.602 € für Ehepaare.

Dieser Freibetrag wird jedoch nicht automatisch von Depotbanken und Brokern berücksichtigt: Denn wenn Du dem Broker diesen Freibetrag nicht mitteilst, kann er nicht wissen, dass Dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist und er deshalb keine Kapitalertragsteuer (=Abgeltungssteuer) abführen muss.

Um Deinem Broker mitzuteilen, dass Dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, musst Du einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen.

Freistellungsauftrag einrichten: Bei den meisten Brokern kannst Du den Freistellungsauftrag direkt in der App oder nach dem Login im Browser einrichten. In seltenen Fällen ist es notwendig, ein Formular auszufüllen.

Hinweis bei Zusammenveranlagung: Bei manchen Brokern lässt sich der Freistellungsauftrag standardmäßig nur bis maximal 801 € eintragen. Falls Du also eine Zusammenveranlagung hast (z.B. mit Ehepartner) musst Du Dich direkt an den Broker wenden oder den restlichen Betrag über die Steuererklärung geltend machen.

Lesetipps zum Freistellungsauftrag:

Tipp zum Steuern sparen bei geringem Einkommen: Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) und Günstigerprüfung

  • Auch bei einer sogenannten „Nichtveranlagungsbescheinigung“ wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Diese Bescheinigung sorgt dafür, dass Du gar keine (!) Abgeltungssteuer zahlen musst. Das funktioniert immer dann, wenn Dein Einkommen unter den Grundfreibetrag liegt – also unter etwa 10.000 €.
  • Und wenn Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, aber Dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – also zum Beispiel bei 16 % – kann dieser günstigere Steuersatz anstelle des Kapitalertragsteuersatzes angesetzt werden.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Führt S Broker Steuern automatisch ab?

Ob Steuern automatisch abgeführt werden, hängt von der Steuerart ab.

Grundsätzlich lassen sich die folgenden Steuerarten bei der Geldanlage unterscheiden:

  • Bei Dividenden von ausländischen Aktien: Quellensteuer.
  • Bei allen Wertpapieren: Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag + ggfs. Kirchensteuer.
  • Bei Kryptowährungen: Steuerfreiheit oder Besteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz.

Die Quellensteuer

… wird dabei an den ausländischen Staat abgeführt – also an den Staat, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Quellensteuer wird von jedem Broker automatisch abgeführt. Denn dabei handelt es sich um eine Steuer, die ein ausländischer Staat einfordert – diese Steuer wird „direkt an der Quelle“ einbehalten.

Höhe der Quellensteuer: Die Quellensteuer ist je nach Staat unterschiedlich hoch und bewegt sich im Bereich von 0 % bis 35 %.

Die Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer

… (+Soli + Kirchensteuer) wird an den deutschen Staat abgeführt.

Broker mit Sitz in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Kapitalertragsteuer automatisch ans Finanzamt abzuführen – das gilt auch für S Broker.

Genau genommen werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätssteuer und ggfs. Kirchensteuer automatisch abgeführt.

Höhe der Kapitalertragsteuer: 25 % + Solidaritätszuschlag (5,5 %) + ggfs. Kirchensteuer (8% oder 9 %)

Steuersätze für Kapitalerträge lauten daher:

  • Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
  • Mit 8 Prozent Kirchensteuer: 27,82% (in Bayern und Baden-Württemberg)
  • Mit 9 Prozent Kirchensteuer: 27,99% (in den anderen Bundesländern)

Ausnahme für die automatische Abführung der Kapitalertragsteuer: Dein Sparerpauschbetrag ist noch nicht ausgeschöpft und Du stellst einen Freistellungsauftrag an S Broker, welchen S Broker dann berücksichtigt. Dann erfolgt keine automatische Abführung von Kapitalertragsteuer. Genauso erfolgt keine Abführung von Steuer bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung.

Broker mit Sitz im Ausland dagegen führen die Kapitalertragsteuer nicht automatisch ab. Als Kunde bei einem ausländischen Broker bist Du verpflichtet, die Angaben in der Steuererklärung einzutragen und die Kapitalertragsteuer selbständig abzuführen.

Die Einkommensteuer

… bei Erträgen aus Geschäften mit Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, …) wird nicht automatisch vom Broker oder der Depotbank abgeführt.

Das hängt damit zusammen, dass Gewinne aus Kryptowährungen nicht als Kapitalerträge gelten. Gewinne aus Kryptowährungen gelten als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Für die Besteuerung von Kryptowährungen bedeutet das:

  • Fall 1: Kryptowährungen werden innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft: Dann wird der reguläre Einkommensteuersatz angesetzt, da es sich um sog. „Spekulationsgewinne“ handelt.
  • Fall 2: Ist der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf größer als ein Jahr, sind die Gewinne gänzlich steuerfrei.

Für die Gewinne aus Spekulationsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr – also dann, wenn Gewinne aus Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist entstanden sind.

Bei Kryptowährungen kannst Du daher verpflichtet sein, die Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Ansonsten könnte es sich um Steuerhinterziehung handeln.

Quellensteuer bei S Broker

Die Quellensteuer wird automatisch abgeführt. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die ein ausländischer Staat einfordert – diese Steuer wird „direkt an der Quelle“ einbehalten.

So wird zum Beispiel bei Dividenden von US-Aktien automatisch ein Prozentsatz als Quellensteuer von den USA einbehalten.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und vergünstigter Quellensteuersatz

Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll: Bei einer Dividende soll also nicht sowohl im Land des Unternehmens als auch im Land des Empfängers der Dividende Steuer bezahlt werden – zumindest nicht in voller Höhe.

Aus diesem Grund gibt es je Quellenstaat eine Regelung, welche Erstattung auf die Quellensteuer gilt.

Beispiel zur Quellensteuer

Wenn Du eine Dividende von einem US-Unternehmen erhältst und eigentlich 30 % Quellensteuer abgeführt werden müssen, sind laut Bestimmungen 15 % von der Quellensteuer anrechenbar bzw. abziehbar. Es ist dann nur der daraus resultierende Steuersatz von 15 % als Quellensteuer fällig. Diese verbleibenden 15 % sind voll anrechenbar auf die Abgeltungssteuer.

Tabelle zu Quellensteuersätzen (Auszug)

QuellenstaatSteuersatz
Belgien30 %
Brasilien0 %
China10 %
Frankreich30 %
Italien26 %
Irland20 %
Japan15 %
Kanada25 %
Russland15 %
Schweden30 %
Schweiz35 %
USA30 %
Vereinigtes Königreich0 %

Wenn Du die aktuellen und vollständigen Informationen zur ausländischen Quellensteuer sowie die Quellensteuersätze einsehen möchtest, gehe auf die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Richtige Höhe der Quellensteuer überprüfen

Im Optimalfall rechnet Dein Broker direkt mit der maximalen Erstattung auf den Quellensteuersatz, sodass die Erstattung automatisiert erfolgt.

Häufig ist das aber nicht der Fall, sodass Du als Anleger erst eine Erstattung der Quellensteuer beim Quellenstaat beantragen musst.

Das ist (leider) recht aufwändig, da Dokumente für die einzelnen Staaten ausgefüllt werden müssen. Das Antragsdokument nennt sich dann „Antrag auf Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden“.

Dabei muss zum Beispiel Deine Ansässigkeit in Deutschland bestätigt werden.

Außerdem stehen manche Staaten wie Italien in dem Ruf, sich mit der Erstattung der Quellensteuer Jahre Zeit zu lassen.

Verbleibende Quellensteuer auf Abgeltungssteuer anrechnen

Die verbleibende Quellensteuer (nach Erstattung) kann auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden: Das bedeutet, dass die nicht erstattbare Steuer steuerlich geltend gemacht werden kann – das sind häufig 15 % der Dividende.

Diese Position findest Du als „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“ in der Jahressteuerbescheinigung.

Die Höhe der nicht verrechneten Quellensteuer wird in der Jahressteuerbescheinigung eindeutig aufgezeigt: Diesen Wert kannst Du daher einfach in die Steuererklärung übertragen.

Diese und weitere Informationen findest Du im Artikel Quellensteuer bei S Broker.

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Abführung der Vorabpauschale bei Fonds und ETFs

Bei thesaurierenden oder teilausschüttenden Fonds und ETFs kann es zu einer Besteuerung der sog. Vorabpauschale kommen.

Diese Besteuerung findet nur statt, wenn kein Freistellungsauftrag eingereicht worden ist oder der Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Die Höhe der Vorabpauschale wird auf Basis der Wertentwicklung des letzten Jahres ermittelt und der Bank oder dem Broker Anfang Januar mitgeteilt.

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird vom Broker im ersten Quartal vom Verrechnungskonto eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.

So äußert sich zum Beispiel die ING DiBa zum Einzug der Vorabpauschale:

„Das bedeutet für Sie, wir belasten Ihrem Depotverrechnungskonto voraussichtlich am Jahresanfang Steuern.

[…]

Sollte der verfügbare Betrag auf Ihrem Depotverrechnungskonto für die Belastung der Vorabpauschale nicht ausreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Höhe des Kapitalertrages zusammen mit Ihren persönlichen Daten an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.“

Offizielle Aussage der ING DiBa zum Einzug der Vorabpauschale

Übrigens: Die Vorabpauschale ist keine „zusätzliche“ Besteuerung von thesaurierenden ETFs – sie wird beim Verkauf der Anteile wieder mit der Kapitalertragsteuer gegengerechnet. Insgesamt beträgt die Belastung der Kapitalertragsteuer also trotzdem 25 %.

Besteuerung von Optionen, Optionsscheinen, Zertifikaten und ähnlichen Produkten

Bei diesen Produkten hilft es – wie auch bei anderen Produkten – auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten.

Denn dort sind die relevanten Informationen ausgeführt: Höhe von Gewinnen und Verlusten sowie die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung, in welche die einzelnen Werte eingetragen werden müssen.

Allgemein lässt sich aber festhalten, dass auch hier die Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer angesetzt wird.

Wann werden Steuern bei S Broker abgeführt?

Grundsätzlich werden Steuern von Brokern immer sofort einbehalten und abgeführt – es gibt also keine Zeitspanne, in der Dir das Geld noch in irgendeiner Weise zur Verfügung stehen würde.

Einzige Ausnahme dabei ist wieder, wenn keine Steuer vom Broker einbehalten werden muss: Also wenn Du zum Beispiel einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast oder Du Erträge aus Kryptowährungen selbst versteuern musst.

Beispiel Abführung der Steuer bei Dividende:

In dem Moment, in welchem Dir die Dividende überwiesen wird, wird dem Finanzamt die Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer überwiesen – vereinfacht ausgedrückt. Steuern werden also direkt bei Dividendengutschrift abgeführt. Zumindest landen die Steuern nie bei Dir auf dem Konto.

Auch die Quellensteuer wird direkt abgeführt, sodass keine Abbuchung der Quellensteuer von Deinem Konto erfolgt.

Ist eine Steuererklärung bei S Broker Pflicht?

Eine Steuererklärung aufgrund von Kapitalerträgen zu erstellen, ist im Regelfall nicht verpflichtend, wenn Du einen deutschen Broker nutzt: Das gilt also auch für S Broker.

In Kurzform lässt sich Folgendes festhalten.

Wann ist eine Steuererklärung bei Kapitalerträgen keine Pflicht?

  • Wenn Deine Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
    Hinweis: Kapitalerträge angeben trotz Freistellungsauftrag? Das ist im Regelfall nicht notwendig.
  • Wenn Du Deine Kapitalerträge nur bei Depotbanken hast, die automatisch die Steuer abführen (also v.a. deutsche Broker)
  • Fall 2 gilt auch, wenn Deine Kapitalerträge zwar über dem Sparerpauschbetrag liegen, Deine Depotbank diese Steuern aber automatisch abgeführt hat.

Wann ist eine Steuererklärung bei Kapitalerträgen Pflicht?

  • Es wurde grundsätzlich keine Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge erhoben (Du erhältst unversteuerte Kapitalerträge z.B. von ausländischen Brokern, also ausländische Kapitalerträge.)
  • Du hast zu hohe Freistellungsaufträge vergeben und es wurden daher keine Steuern abgeführt.

Ausführliche Informationen, wann die Steuererklärung verpflichtend ist oder Sinn macht, findest Du in folgendem Artikel: Steuererklärung bei Kapitalerträgen Pflicht? Wann sie notwendig, sinnvoll oder nutzlos ist

Steuererklärung Pflicht bei Kryptowährungen

Wichtig bei Gewinnen aus Kryptowährungen: Krypto-Gewinne sind keine Kapitalerträge – hier kann es also durchaus verpflichtend sein, eine Steuererklärung zu erstellen und die Erträge dort aufzuführen.

Die Bank oder der Broker stellt zwar einen Report für Krypto-Transaktionen zur Verfügung. Um die steuerliche Angabe und die Abführung der Steuer muss sich der Anleger aber selbst kümmern.

So äußert sich zum Beispiel der Broker Trade Republic zur Besteuerung von Kryptowährungen:

„Du musst Deine Steuerpflicht eigenständig beobachten und Dir ggf. steuerlichen Rat einholen, da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen.“

S Broker Jahressteuerbescheinigung: Wann kommt sie? Wo findest Du sie?

Die Steuererklärung solltest Du immer auf Basis der Jahressteuerbescheinigung erstellen: Denn nur so erhältst Du umfassende und korrekte Informationen zur Verrechnung der Steuern.

Die Jahressteuerbescheinigung wird von Brokern und Depotanbietern 1x pro Jahr an die Anleger versendet. Die meisten Banken und Broker geben an, dass die Jahressteuerbescheinigung im 1. Quartal des neuen Jahres versendet wird.

Wie lange dauert es, bis man die Steuerbescheinigung von der Depotbank erhält?
Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge erhältst Du von Deinem Broker im Regelfall in den ersten Monaten des Folgejahres. Bei der Comdirect und der ING DiBa erhielt man sie in den letzten Jahren jeweils um den 10. März.

Diese Erfahrungen kann man auch bei S Broker machen: Mit der Jahressteuerbescheinigung ist dort im Monat März zu rechnen.

So findest Du die Jahressteuerbescheinigung:

Die Jahressteuerbescheinigung wird dort abgelegt, wo auch sonstige Abrechnungen und andere Dokumente gespeichert sind.

Falls Du die Steuerbescheinigung nicht findest, suche unter einem etwas früheren Datum. Es kann sein, dass die Steuerbescheinigung auf ein früheres Datum als die Meldung datiert ist: Zum Beispiel findest Du die Bescheinigung zum Datum 05.03. obwohl Du erst eine Meldung am 20.03. erhalten hast.

Jahressteuerbescheinigung anfordern: Im Normalfall wird die Jahressteuerbescheinigung automatisiert in Deinen Posteingang gelegt. Falls dies aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall ist, kannst Du die Jahressteuerbescheinigung bei Deinem Broker auch z.B. per Mail anfordern. Eine vorzeitige Anforderung ist allerdings nicht möglich.

In der Jahressteuerbescheinigung sind folgende Informationen enthalten:

  • Höhe der Kapitalerträge mit Gewinnen und Verlusten.
  • Ausgenutzter Freistellungsauftrag bzw. Sparer-Pauschbetrag.
  • Einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer.
  • Angerechnete und anrechenbare ausländische Steuer (Quellensteuer).

Beispiele und Kopien von Jahressteuerbescheinigungen findest Du im Artikel Jahressteuerbescheinigung bei S Broker.

Steuererklärung bei S Broker: Wie eintragen?

Wir werden Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste bei S Broker in die Steuererklärung eingetragen?

Dabei sind folgende Themen wichtig:

  • Welche Dokumente benötigst Du von Deiner Depotbank?
  • Eintragung von ausschüttenden Geldanlagen – z.B. Zinsen, Aktien, ETFs und Fonds
  • Eintragung von thesaurierenden Geldanlagen – z.B. ETFs und Fonds
  • Verlustverrechnung von Kapitalerträgen.
  • Besonderheiten bei ausländischen Brokern.

Eine ausführliche Anleitung, um Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, findest Du in folgendem Artikel: Anleitung: Kapitalerträge in Steuererklärung eintragen

Dort zeige ich auf, wie Du einzelne Kapitalerträge in die Steuererklärung eintragen kannst:

Diese Anleitung ist zwar allgemein gehalten, sie gilt aber natürlich auch für die Steuererklärung bei S Broker!

Tipp: Um in Aktien, ETFs und Fonds zu investieren, benötigst Du ein Wertpapier-Depot. Die besten Anbieter findest Du in der folgenden Übersicht:

Ich empfehle vor allem:

Verlustverrechnung von Kapitalerträgen

Verluste werden vom Broker automatisch mit Gewinnen in den entsprechenden Töpfen verrechnet.

So funktioniert die Verlustverrechnung:

  • Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien können mit Aktienverlusten und sonstigen Verlusten verrechnet werden.
  • Wenn nach diesen beiden Schritten der Verlustverrechnung noch ein Gewinn übrig ist, wird der vorliegende Freistellungsauftrag darauf angerechnet.
  • Abschließend wird die nicht verrechnete Quellensteuer berücksichtigt, die ebenfalls die Steuerschuld mindert.

Folgende Verlustverrechnungstöpfe gibt es:

  • Verrechnungstopf Aktien: Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen.
  • Allgemeiner Verrechnungstopf: Sonstige Erträge und Verluste: Das können z.B. Zinsen und Dividenden oder Kursgewinne sein, die Du erhalten hast, aber auch negative Kapitalerträge wie gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne.
  • Quellensteuertopf: Anrechenbare Quellensteuerbeträge, die auf Dividenden von ausländischen Wertpapieren bezahlt worden sind.

Auch diese Informationen sind in den Jahresendbelegen (also in der Jahressteuerbescheinigung) aufgeführt.

Wie bei anderen steuerlichen Themen gilt aber auch hier: Wenn der Broker etwas nicht berücksichtigt hat, kannst Du dies über die Steuererklärung geltend machen und berichtigen.

Hinweis zur Verlustverrechnung mit Kryptowährungen: Es ist keine Verrechnung von Krypto und Wertpapieren möglich! Denn Kryptogeschäfte gelten – wie oben ausführlich beschrieben – als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Negativer Saldo am Jahresende: Verlustbescheinigung und Verlustvortrag

Falls Du am Jahresende insgesamt Verluste realisiert hast, kannst Du eine sog. „Verlustbescheinigung“ beantragen. Dadurch kannst Du den Betrag des Verlustes über die Steuererklärung geltend machen oder den Verlust mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen.

Es ist auch möglich, einen sog. „Verlustvortrag“ zu machen: Dabei werden die realisierten Verluste in das Folgejahr übertragen, sodass diese im neuen Jahr mit Gewinnen verrechnet werden können.

Steuerliches nachträglich berücksichtigen: Geht das bei S Broker

Ist es möglich, dass der Broker steuerliche Gegebenheiten nachträglich berücksichtigt? Also zum Beispiel einen Freistellungsauftrag nachträglich berücksichtigt?

S Broker Freistellungsauftrag rückwirkend geltend machen?

  • Fall 1: Du hast keinen Freistellungsauftrag bei S Broker gestellt, obwohl Dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgenutzt ist.
  • Fall 2: Genauso kann es aber auch sein, dass Kapitalertragsteuer trotz Freistellungsauftrag einbehalten worden ist.

Wenn das so ist, kannst Du bei S Broker anfragen, dass sie diesen Freistellungsauftrag rückwirkend anerkennen sollen. In manchen Fällen funktioniert das, in manchen Fällen allerdings nicht – das kommt immer auf den Einzelfall und die Hintergründe an.

Egal, was nicht berücksichtigt worden ist und Du gerne rückwirkend geltend machen würdest: Wenn der Broker etwas nicht berücksichtigt hat, kannst Du dies immer über die Steuererklärung geltend machen.
Lesetipp dazu: Anleitung: Kapitalerträge in Steuererklärung eintragen

S Broker Kapitalertragsteuer zurückholen

Egal, aus welchem Grund von S Broker Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist, obwohl das nicht hätte sein müssen: Du kannst Dir die Kapitalertragsteuer zurückholen, die von S Broker einbehalten und abgeführt worden ist.

  • In manchen Fällen kann Dir der Broker die Kapitalertragsteuer selbst erstatten oder mit zukünftigen Erträgen verrechnen.
  • In anderen Fällen musst Du Dir die Kapitalertragsteuer nicht von S Broker zurückholen, sondern vom Finanzamt über die Steuererklärung.

Fazit: Steuer bei S Broker

Grundsätzlich ist das Thema Steuer bei S Broker bis auf ein paar Feinheiten nicht anders als bei anderen Brokern mit Sitz in Deutschland. Denn um die meisten steuerlichen Angelegenheiten kümmert sich der Broker automatisch.

Du musst nur aktiv werden, wenn Du bestimmte Erstattungen durchsetzen möchtest oder bestimmte Themen steuerlich geltend machen möchtest – dies wird aber in vielen Fällen über die Steuererklärung gemacht und nicht über S Broker selbst.

Bei Kryptogeschäften kann die Sache etwas anders aussehen: Hier ist es möglich, dass Du die Erträge proaktiv über die Steuererklärung angeben musst.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesem ausführlichen Artikel rund um die Steuer bei S Broker weiterhelfen und alle Fragen zu Themen wie Freibetrag, Jahressteuerbescheinigung, Besteuerung von Kapitalerträgen, Verlustverrechnung und Verrechnungstöpfe sowie Steuererklärung beantworten.

Dein Depotstudent Dominik

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